In vielen Ländern können Arbeitnehmer bestimmte Arbeitsmittel von der Steuer absetzen, sofern diese für berufliche Zwecke genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise Arbeitskleidung, Fachliteratur, Werkzeuge, Computer und Büroausstattung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen je nach Land und Steuergesetzgebung variieren können. In einigen Fällen müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie zum Beispiel die ausschließliche Nutzung für berufliche Zwecke oder die Möglichkeit, die Ausgaben nachzuweisen. Wir zeigen dir, wie du am besten vorgehst! 😎
Was sind Arbeitsmittel?
Arbeitsmittel sind Gegenstände oder Ausrüstungen, die von einer Person für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit verwendet werden. Diese können je nach Art der Arbeit und Branche unterschiedlich sein. Einige gängige Beispiele für Arbeitsmittel sind:
1.) Werkzeuge: Handwerkzeuge, Maschinen, Computerprogramme oder Software, die für die Arbeit benötigt werden.
2.) Arbeitskleidung und Schutzausrüstung: Spezielle Kleidung, Schuhe, Helme, Handschuhe oder Sicherheitsbrillen, die für bestimmte Berufe erforderlich sind, beispielsweise in der Bauindustrie oder im Gesundheitswesen.
3.) Büroausstattung: Schreibtische, Stühle, Computer, Drucker, Telefone und andere Büromaterialien, die in einem Büro oder Arbeitsumfeld benötigt werden.
4.) Fachliteratur und Schulungen: Bücher, Zeitschriften, Fachzeitschriften, Schulungsunterlagen oder Kurse, die dazu dienen, die Kenntnisse und Fähigkeiten einer Person in ihrem Berufsfeld zu verbessern.
5.) Transportmittel: Fahrzeuge, die für berufliche Zwecke genutzt werden, wie zum Beispiel Lieferwagen für Handwerker oder Dienstwagen für Geschäftsreisen.
Arbeitsmittel können steuerlich absetzbar sein, wenn sie ausschließlich oder überwiegend für berufliche Zwecke genutzt werden und die geltenden Steuervorschriften eingehalten werden.
Die Höhe der Rückerstattung für Arbeitsmittel hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Landes, in dem du lebst, der Art der Arbeitsmittel, die du benötigst, und den steuerlichen Vorschriften in deinem Land. Grundsätzlich liegt der Pauschalbetrag bei 110 € pro Jahr. In den letzten zwei Jahren hat sich diesbezüglich auch nichts verändert.
Wichtig! Sofern nicht schon weggeworfen, ist es immer ratsam sämtliche Belege aufzubewahren. Generell gilt, je mehr Belege, desto bessere Chancen hat man für eine minimierte Steuerlast.
Typische Arbeitsmittel, die für eine Rückerstattung in Frage kommen könnten, sind beispielsweise:
Arbeitsmittel können bei deiner Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Doch es gibt hier natürlich ein paar Dinge, die beachtet werden müssen. Wir zeigen dir, wie du am besten vorgehst.
Je nach Berufsfeld kommen bei Arbeitsmittel nicht nur die Anschaffungskosten zur Geltung, sondern auch notwenige Reparaturen oder Reinigungen. Auch hier gilt erneut. Belege, Belege, Belege!
Solltest du zu denen gehören, deren Arbeitsmittel den Wert von 800 € übertreffen, ist eine Absetzung auf einmal nicht möglich. In solchen Fällen wird der Wert über mehrere Jahre abgeschrieben. Nutze hierfür die AfA Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Nimm den Gesamtpreis her und dividiere diesen durch die Jahre der Nutzungsdauer. Du kannst über die gesamte Nutzungsdauer jedes Jahr einen Teil als Werbungskosten absetzen.
Einfacher funktioniert die Abschreibung von Computer und entsprechender Software. Diese können nämlich sofort abgesetzt werden und man braucht auch keine Tabelle oder sonstiges. Einfach die Gesamtkosten in der Steuererklärung angeben.
Tipp: Hast du deinen Gegenstand im Monat Mai gekauft, so kannst du also die Monate Juni bis Dezember abschreiben. Also immer monatsgenau angeben.
In vielen Ländern ist es möglich, bestimmte private Gegenstände als Arbeitsmittel steuerlich geltend zu machen, wenn sie für berufliche Zwecke genutzt werden. Allerdings gibt es Bedingungen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel könnten diese Gegenstände ausschließlich für die Arbeit genutzt werden müssen oder zumindest überwiegend beruflich genutzt werden. Zudem müssen die Ausgaben nachgewiesen werden können.
Typische Beispiele für private Gegenstände, die als Arbeitsmittel abgesetzt werden könnten, sind:
Computer und elektronische Geräte, die sowohl privat als auch beruflich genutzt werden. Fachliteratur oder berufsspezifische Software, die für die Arbeit verwendet wird. Ein Arbeitszimmer, das ausschließlich oder überwiegend für berufliche Zwecke genutzt wird.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Vorschriften je nach Land variieren können und dass nicht alle privaten Gegenstände automatisch als Arbeitsmittel abgesetzt werden können. Es ist ratsam, sich an einen Steuerberater oder die örtlichen Steuerbehörden zu wenden, um genaue Informationen zu erhalten, welche Ausgaben als Arbeitsmittel geltend gemacht werden können und welche Nachweise erforderlich sind.
Für den Fall, dass du Gegenstände sowohl beruflich als auch privat nutzt, gewährt dir der Staat die Möglichkeit, es in deiner Steuererklärung abzusetzen. Angeben kannst du hier alle Gegenständer, die zumindest 10 % für den Beruf verwendet werden.
Das Finanzamt genehmigt die Absetzung von Arbeitsmittel ohne Belege mit einem Pauschalbetrag von 110 €. Das ist jährlich einmal möglich und lohnt sich nur, wenn keine Belege vorhanden sind. Das Aufbewahren von Belegen lohnt sich also!
Ja! Seit 2021 kannst du deinen Computer jedes Jahr (falls neu gekauft) komplett absetzen.
Sofern du dein Handy oder Internet auch für die Arbeit verwendest, kannst du es auch in deiner Steuererklärung angeben.
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